FAQ: PFAS Verbot

Im Februar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht.

Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt zu verringern (Quelle: https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2023/02/pm08-23.html)

In der Konsultationsphase von März bis September 2023 wurden mehr als 5.600 Kommentare eingereicht. Diese werden seitdem in Untergruppen diskutiert und am Ende in ein gemeinsames Dokument zusammengefasst, was der Europäischen Kommission als Beschlussvorlage vorgelegt wird. Eine transparente Zeitschiene gibt es dazu nicht mehr, sodass der Zeitraum für ein potenzielles Verbot sowie etwaige Ausnahmen oder Transferzeiten komplett unklar sind zum heutigen Tag.

Was sind PFAS?

PFAS steht für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, die als fluorierte Verbindungen in vielen Produkten und industriellen Anwendungen eingesetzt werden, einschließlich Beschichtungen, Polstern und Textilien uvm. PFAS kommen nicht natürlich vor (und werden erst seit den späten 1940ern hergestellt). Chemisch gesehen bestehen die organischen Verbindungen aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Sie werden oft auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt, da sie sich in der Natur kaum abbauen und in tierischen Lebensmitteln und Wasser anreichern.

Es handelt sich um eine Gruppe von Stoffen, die ca. 10.000 Einzelsubstanzen umfasst.

Wie soll das mögliche PFAS Verbot aussehen?

Es wurden von der ECHA zwei Optionen vorgestellt:

• Ein vollständiges Verbot ohne Ausnahmeregelungen („full ban“) (RO1)

• Ein vollständiges Verbot mit nutzungsspezifischen, zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen (RO2)

Dabei ist eher von Option 2 auszugehen, da PFAS nicht überall einfach ersetzt werden können.  

Sollte PFAS in den Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen werden, beginnt ein 18-monatiger Übergangszeitraum. Sobald dieser abgelaufen ist, sind die Herstellung, Einfuhr und Verwendung von PFAS als solches und das Inverkehrbringen und Verwenden von PFAS als Bestandteil eines (anderen) Stoffes, in Gemischen oder Erzeugnissen, sofern bestimmte Konzentrationsgrenzwerte überschritten sind, verboten. Unter Option 2 (RO2) könnten zusätzliche fünf oder zwölf Jahre als Übergangszeitraum eingeräumt werden; für Einsatzfelder, in denen PFAS unverzichtbar sind, ggf. sogar dauerhafte Ausnahmen.

Welchen Hintergrund hat das PFAS Verbot?

PFAS sind eine große Familie von Tausenden von künstlich hergestellten Chemikalien, die in der gesamten Gesellschaft weit verbreitet sind (z.B. in Textilien, Elektronikgeräten, Lebensmittelkontaktmaterialien, Medizinprodukten, usw.).
Der Großteil der PFAS sind persistente Substanzen oder werden in der Umwelt zu diesen abgebaut. Werden PFAS einmal freigesetzt, verbleiben sie für lange Zeit in der Umwelt.
Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie von Böden gekommen. Es hat sich als schwierig und extrem kostspielig erwiesen, PFAS wieder zu entfernen, wenn sie einmal in die Umwelt gelangt sind.


Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische und/oder bioakkumulierende Eigenschaften nachgewiesen, sowohl in Bezug auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt.
Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden ihre Konzentrationen in der Umwelt weiter ansteigen, und ihre toxischen und umweltschädlichen Auswirkungen werden nur schwer rückgängig zu machen sein.

Wann ist das PFAS Verbot zu erwarten?

Das ist zum heutigen Zeitpunkt leider komplett unklar, da es keine offizielle Zeitschiene der ECHA mehr gibt. Die Diskussion der Beiträge aus der Konsultation laufen in den einzelnen Untergruppen, die Agenda ist auf der Website der ECHA einsehbar.
Es besteht die Chance, dass bis Ende 2025 zumindest alle Untergruppen besprochen wurden und bestenfalls alle zu einem vorläufigen Ergebnis gekommen sind. Daraus muss ein Gesamtdokument entstehen, welches erneut durch das SEAC (social economic assessment committee) geprüft und zur Konsultation freigegeben wird, um schließlich als Beschlussvorlage für die Europäische Kommission zu dienen. Dann erfolgt die Übernahme in aktives Recht und eine mindestens 18-monatige Übergangsphase beginnt. Nach Ablauf dieser Phase tritt direkt das Verbot in verhandelter und abgestimmter Ausprägung ein.

Wen betrifft das PFAS Verbot?

Die europäische Chemikalienagentur ECHA prüft eine Regulierung im europäischen REACH-Raum. Somit wäre Deutschland betroffen. Einige Staaten in Europa arbeiten schon oder perspektivisch mit Individuallösungen, da ihnen das Verbot auf europäischer Ebene zu langsam ist. So hat Frankreich ein Verbot von PFAS u.a. in Kosmetika beschlossen und Schweden bereitet ein breites Verbot durch ein volume tracking von jeglichen importierten PFAS vor.

Allerdings stehen PFAS auch in den USA unter genauer Beobachtung, u.a. hat der Bundesstaat Maine bereits ein Verbot von PFAS bis zum Jahr 2030 erlassen. Andere US-Staaten bereiten aktuell Grenzwerte, Einschränkungen oder Verbote vor. Darüber hinaus hat die amerikanische EPA (Environmental Protection Agency) eine Richtlinie erlassen, gemäß derer alle PFAS-Importeure und -hersteller verschiedene Informationen der letzten zehn Jahre den Behörden übergeben müssen. Daraus sollten weitere Restriktionen abgeleitet werden.

Auf einige Hersteller und Anwender hat der regulatorische und politische Druck bereits große Auswirkungen: so stellt 3M in Kalifornien seine PFAS-Produktion 2025 komplett ein, andere Firmen werden folgen.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Um sich bestmöglich auf das potenzielle Verbot vorzubereiten, müssen alternative Produkte entwickelt und qualifiziert werden. Um der großen Mengen an Teilen Herr zu werden, bieten sich Zusammenschlüsse von Bauteilen zu Bauteilfamilien an oder die Identifikation von sehr herausfordernden Teilen.

Darüber hinaus müssen die OEM-Spezifikationen den Einsatz von PFAS-freien Produktalternativen erlauben und bestenfalls fordern, damit der Markt sich in eine PFAS-freie Richtung bewegt auch schon während der Übergangszeit.

Betrifft das mögliche PFAS-Verbot die Korrosionsschutzprodukte von DÖRKEN?

Das mögliche PFAS-Verbot betrifft die Korrosionsschutzprodukte von DÖRKEN. Einige unserer Beschichtungssysteme aus den Produktlinien DELTA-PROTEKT®, DELTA®-SEAL, DELTA-LUBE® enthalten branchenübliche Fluorpolymere (wie z.B. PTFE) als Schmierstoffe.

Gibt es schon PFAS-freie Alternativen bei DÖRKEN?

DÖRKEN hat im März 2025 die ersten komplett neuen PFAS-freien Produkte als Alternativen zu lang etablierten Bestandsprodukten gelauncht. Die Familien DÖRKEN® BASE, DÖRKEN® SEAL und DÖRKEN® TOP bündeln die neuen PFAS-freien Produkte, darunter die beiden Basecoats DÖRKEN® BASE 105 und 120, die organischen Topcoats DÖRKEN® SEAL 711 BLACK und SILVER sowie der anorganische DÖRKEN® TOP 500 BLACK. Mehr Infos dazu hier: GET Ready - PFAS-FREE

Darüber hinaus gibt es im Portfolio relevante Produkte, die schon immer PFAS-frei waren. Dazu gehört der etablierte Basecoat DELTA-PROTEKT® KL 100 sowie der silberne Multifunktionstopcoat DELTA-PROTEKT® TC 502 GZ.

Im Laufe der nächsten Monate werden nach und nach weitere PFAS-freie Produkte in den Markt eingeführt, sodass perspektivisch das gesamte Portfolio PFAS-frei sein wird.

Wenn Sie für aktuelle Projekte PFAS-freie Produkte benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Sie Interesse haben als Entwicklungspartner zu fungieren, sprechen Sie uns ebenfalls an.

Stand: Juni 2025

Sabrina Hilbt coatings@doerken.de
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