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Drainagebahnen

Erdberührte Bau­tei­len wie Kelleraußenwände und ähnliche ins Erdreich ein­ge­bundene Baukörperschichten müssen gemäß DIN 18533 abgedichtet werden.

Auf Abdichtungen nach DIN 18533 können jedoch keine einfachen Nop­penbahnen verbaut werden. Hier werden meist Dränbahnen verwendet, die je nach Abdichtungsart zusätzlich mit einer integrierten Gleit-, Schutz- und Last­ver­teilungsschicht ausgerüstet sind. Dabei gilt die grund­sätzliche Unterscheidung zwischen bahnenförmigen Ab­dich­tungen nach DIN 18533-2 und flüssig aufzubringenden Abdichtungen nach DIN 18533-3.

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Die Art der Abdichtung ist entscheidend

Auf kaltselbstklebenden Bitumenbahnen (KSK-Bahnen) kön­nen Dränbahnen z. B. direkt verlegt werden, da die HDPE-Trägerfolie auf der Oberseite der Bitumenbahn die Funktion einer Schutz- und Gleitschicht übernimmt.

Flüssig aufgebrachte Abdichtungen wie z. B. poly­mer­modifizierte Bitumen-Dickbeschichtungen sind dagegen druckempfindlich. Hier sind grundsätzlich Dränbahnen mit Gleit-, Schutz- und Last­verteilungsschicht einzusetzen, die eine Verletzung der Abdichtung und die damit verbundenen Folgeschäden ver­hindern. Diese Bahnen bestehen in der Regel aus drei Schichten: aus einem Geotextil als Filterschicht, einer Noppenbahn als Sickerschicht und einer robusten Gleit­folie auf der glatten Rückseite der Noppenbahn.

Das Filtervlies verhindert dabei, dass Feinbestandteile aus dem Erdreich in die Noppenstruktur eingeschlämmt werden und die Dränschicht zusetzen. Die Sickerschicht bleibt auf diese Weise frei von Schlamm und leitet das Wasser auch auf Dauer sicher ab.

Der Einsatz einer Dränagebahn ist damit eine besonders effiziente Maßnahme zum Schutz des Gebäudes vor Feuchtigkeit.